Kanzlei für Insolvenzrecht und kompetente Schuldnerberatung!

Sie sind von einer Pfändung betroffen, benötigen eine Schuldnerberatung oder fragen sich, ob die Einleitung der Privatinsolvenz oder ein Schuldenvergleich als Problemlösung in Frage kommt?
Oder werden Sie von einem Insolvenzverwalter aus Geschäftsführerhaftung oder wegen einer Insolvenzanfechtung verklagt? Entscheidend für den Umgang mit Schulden, die Sie selbst nicht mehr in der Hand haben, ist Erfahrung und die richtige Strategie. Ebenso gibt es eingespielte Methoden zur Abwehr der Klagen von Insolvenzverwaltern.

Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team arbeiten als Kanzlei für Insolvenzrecht seit mehr als 20 Jahren mit drei Standorten in Berlin in genau diesem Bereich und lösen Ihre Probleme als Schuldner oder als von Insolvenzverwaltern in Anspruch genommener. Die Vertretung erfolgt dank digitaler Kommunikation persönlich und Deutschlandweit. Das Insolvenzverfahren ist ein oft vollständig schriftliches Verfahren ohne Präsenztermine beim örtlichen Gericht. Auch Klageverfahren von Insolvenzverwaltern können überörtlich geführt werden.
Wir haben die nötige Erfahrung zur erfolgreichen Entschuldung und zur erfolgreichen Klageabwehr. Lassen Sie sich dabei helfen!

  • Professionell

    Erfahrung seit über 15 Jahren

    Rechtsanwalt J. Heckmann Insolvenzrecht
  • Kompetent

    …in Sachen Entschuldung

    Fachtexte Rechtswissenschaften Gesetze Kanzlei Insolvenzrecht
  • Erfahren

    …routiniert im Entschulden

    Jan Heckmann Rechtsanwalt für Insolvenzrecht
  • Berlin, Savignyplatz (Kantstraße 22)

    Kanzlei für Entschuldung – deutschlandweit

    Eberswalder Straße Kanzleigebäude Insolvenzrechtkanzlei Heckmann

Auf dem Weg in Ihr schuldenfreies Leben stehen wir mit unserer Kanzlei für Insolvenzrecht unseren Mandanten, sowohl rechtlich als auch menschlich mit Rat und Tat zur Seite.

Als Ihr Anwalt beschäftigt sich Rechtsanwalt Jan Heckmann sowohl mit der Unternehmensinsolvenz (Insolvenz von kleinen Kapitalgesellschaften) als auch mit der Privatinsolvenz (Regelinsolvenz oder Verbraucherinsolvenz natürlicher Personen) und sorgt für die Wahrung Ihrer Rechte im Falle einer Überschuldung. Schulden kann man durch die Einleitung der Privatinsolvenz, aber auch durch einen Erlassvergleich mit den Gläubigern erledigen. Am Ende des Prozesses steht immer die Restschuldbefreiung .

Gerne werden Sie gegenüber sämtlichen Gläubigern vertreten, gegenüber dem Insolvenzgericht und dem Insolvenzverwalter. Rechtsanwalt Heckmann bietet Ihnen sachkundige Begleitung im kompletten Insolvenzverfahren bis zur Restschuldbefreiung. Auch bei der Erstellung bzw. Durchführung außergerichtlicher oder gerichtlicher Schuldenbereinigungspläne gehen wir Ihnen zur Hand. Die Begleitung kann telefonisch oder über Schriftkontakt, deutschlandweit erfolgen. Ihnen werden in Ihrer individuellen Krisensituation konkrete Handlungsempfehlungen gegeben und Sie werden unterstützt bei der Erarbeitung bzw. Umsetzung maßgeschneiderter Sanierungskonzepte. Der Insolvenzplan ist seit dem 01.07.2014 auch für Verbraucher zulässig und dieser ist ein hervorragendes Mittel relativ günstig und schnell Restschuldbefreiung zu erlangen. Auch im Verfahren der Restschuldbefreiung gelten seit 01.10.2020 zunächst neue Regelungen, die die Dauer des Verfahrens auf 3 Jahre beschränken.

Privatinsolvenz anmelden – Schuldenfrei in 3 Jahren

Ist für Sie der Weg in die Privatinsolvenz die beste Option für ein neues schuldenfreies Leben? Vereinbaren Sie eine Erstberatung bei Rechtsanwalt Jan Heckmann und lassen Sie ihre Schuldensituation durch das Team der Kanzlei für Insolvenzrecht professionell analysieren. Die Dauer einer Privatinsolvenz (von der Eröffnung bis zur Restschuldbefreiung) beträgt aufgrund der neuen gesetzlichen Regelungen zurzeit 3 Jahre. Das Team rund um Rechtsanwalt Jan Heckmann ist seit mehr als 15 Jahren routiniert und professionell bei der Eröffnung von Insolvenzen. Lesen Sie hier mehr zu dem Thema.

Vergleiche sind unsere Spezialität!

Ein Vergleich ist für Sie eine Möglichkeit, sich ohne Insolvenz Ihrer Schulden zu entledigen. Durch eine Einigung mit Ihren Gläubigern kann ein sogenannter Erlassvertrag verfasst werden. Inhaltlich geht es in einem solchen darum, dass Sie in einem für Sie angemessenen Ratenzahlungszeitraum einen Teil Ihrer Schulden an Ihre Gläubiger zahlen und diese im Gegenzug auf einen möglichst hohen Restbetrag der ausstehenden Zahlungen verzichten.
Gemäß § 305 InsO ist der Versuch ein solches Verfahren zu starten stets vorgesehen. Bei den Verhandlungen mit Ihren Gläubigern stehen wir Ihnen natürlich tatkräftig zur Seite und beraten Sie am Ende auch bei der Frage, welches Verfahren für Sie am geeignetsten ist.

Kanzlei Info

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Unsere seit mehr als 15 Jahren überregional tätige Kanzlei für Insolvenzrecht befasst sich im Wesentlichen mit Schulden, bzw. mit Forderungen, die sich gegen unsere Mandanten richten und die mit unserer Hilfe professionell abgebaut werden. Hier erfahren Sie wie das funktioniert.

Unser Bereich umfasst Insolvenzrecht (Privatinsolvenz bzw. Verbraucherinsolvenz, Regelinsolvenz, Konkurs) und Schuldnerberatung mit dem Fokus Gläubigervergleich . Zusätzlich bieten wir auch entsprechende Informationen, Beratung und Vertretung zu überschaubaren Kosten.

Wir helfen bei der Entschuldung unserer Mandanten. Zu allen Fragen in den Themenbereichen Insolvenz anmelden, Privatinsolvenz anmelden,Verbraucherinsolvenzantrag, Konkurs, Insolvenz bzw. Privatinsolvenz, Insolvenzrecht, Lohnabtretung, Gläubigervergleich, Vermögensverzeichnis und Vermögensauskunft beraten wir Sie in Berlin, aber insbesondere auch deutschlandweit. Ein besonderer Schwerpunkt ist diese überregionale Vertretung bei der Privatinsolvenz, die sogenannte “Online-Schuldnerberatung“. Auch Schulden gegnüber Krankenkassen werden reguliert.

Privatinsolvenz

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Mit der Privatinsolvenz bzw. dem Privatinsolvenzverfahren werden Schuldner von den Schulden befreit, Personen erhalten nach Ablauf der Privatinsolvenz Restschuldbefreiung, die Zahlungsunfähigkeit (Insolvenz) einer Person wird beendet. Mit der Privatinsolvenz werden sämtliche Schulden einer Person gelöscht. Voraussetzung der Einleitung der Privatinsolvenz (in Form der Verbraucherinsolvenz) ist, dass ein Gläubigervergleich mit den Gläubigern gescheitert ist. Das Verfahren zur Erlangung der Restschuldbefreiung wird Privatinsolvenz-Verfahren genannt, dieses ist in der Form der Verbraucherinsolvenz und der Regelinsolvenz möglich. Ein zahlungsunfähiger Schuldner wird in der Regel nach Abschluss des Privatinsolvenzverfahrens oder Verbraucherinsolvenzverfahrens von den Schulden befreit. Privatinsolvenz anmelden ist meist dann zweckmäßig, wenn man so stark überschuldet ist, dass in den nächsten fünf Jahren mit dem pfändbaren Einkommen (siehe Pfändungstabelle) die Schulden nicht vollständig getilgt werden können – außer es gelingt (das ist unsere Tätigkeit) ein Erlassvergleich mit den Gläubigern. Am Ende steht immer die Restschuldbefreiung. Privatinsolvenz beantragen kann jeder Schuldner, oft ist es sogar möglich, mit unserer Hilfe, einen Schuldenerlass zu erreichen. Nehmen Sie Kontakt auf!

Bei uns werden Sie höchstpersönlich direkt von Anwalt Jan Heckmann beraten:

Schuldnerberatung Berlin und deutschlandweit

Aktuelles aus der Kanzlei

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Insolvenzen in Deutschland, Statisiken zu Insolvenzen

Der Erfolg gibt uns Recht!

Tausende zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Unsere Kanzlei für Insolvenzrecht ist die Nummer 1 beim Thema Schulden und Vergleich.