Bescheinigung für das Insolvenzgericht

Die Bescheinigung für das Insolvenzgericht ist für Verbraucher zur Einleitung des Verbraucherinsolvenzverfahrens notwendig gem. § 305 InsO. Während Selbstständige für ein Regelinsolvenzverfahren aufgrund der unterstellten Sachkenntnis ohne jedwede Zugangsvoraussetzungen einen Insolvenzantrag beim zuständigen Insolvenzgericht stellen können, müssen Verbraucher (Arbeitnehmer, Rentner, Beamte, nicht Erwerbstätige etc.) eine Bescheinigung für das Insolvenzgericht vorlegen, aus der hervorgeht, dass ein außergerichtlicher Einigungsversuch gemäß § 305 InsO gescheitert ist.

 
 

Ohne die Bescheinigung für das Insolvenzgericht ist die Eröffnung eines Verbraucherinsolvenzverfahrens nicht möglich!

Die Bescheinigung für das Insolvenzgericht wird in der Regel von Rechtsanwälten ausgefüllt. Voraussetzung ist, dass ein gescheiterter Einigungsversuch gem. § 305 InsO durchgeführt wurde.

Achtung: Private Schuldnerberatungen sind nicht befugt, eine Bescheinigung für das Insolvenzgericht auszustellen!

Private Schuldnerberatungen und private Schuldnerberatungsvereine wie zum Beispiel das Helveg Institut können zwar einen Einigungsversuch durchführen, allerdings müssen diese Personen und Stellen selbst einen Rechtsanwalt einschalten, der die Bescheinigung ausstellt. Oft bezahlt der Schuldner dann zweimal. Aus diesem Grund empfehlen wir dringend, sich entweder direkt an eine zuständige öffentliche Schuldnerberatungsstelle zu wenden (wenn Sie entsprechend Zeit wegen der sehr langen Wartezeiten haben) oder sich direkt an einen schuldnerberatenden Rechtsanwalt zu wenden – wie zum Beispiel an Rechtsanwalt Heckmann und sein Team.

Können wir Ihnen persönlich weiterhelfen?

Gerne stellen wir Ihnen als anwaltliche Schuldnerberatung mit der entsprechenden Zertifizierung die Bescheinigung für einen erfolglosen Gläubigervergleich aus, um Ihnen den Weg in die Schuldenfreiheit zu ebnen. Als auf Gläubigervergleich fokussierte Kanzlei prüfen wir vorher selbstverständlich, ob nicht sogar ein Vergleich Erfolg haben könnte, wodurch ein langwieriges Insolvenzverfahren umgangen werden kann.

Egal, ob Sie selbst betroffen sind oder einfach nur weiterführende Fragen haben, das Team der Anwaltskanzlei Heckmann und Rechtsanwalt Jan Heckmann persönlich helfen Ihnen gerne weiter – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder z.B. eine Schuldnerberatung in Köln oder Münschen wünschen. Rufen Sie uns einfach unverbindlich an (Tel.: (030) 4050 4030) oder nehmen Sie bequem online Kontakt zu uns über das Kontaktformular auf. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem!

Der Erfolg gibt uns Recht!

Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändungsschutzkonto die Nummer 1 in Berlin!