Der Pfändungsrechner 2019-2021 ist online!
Berechnen Sie schon jetzt unkompliziert und schnell Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze mit dem Pfändungsrechner (gültig seit Juli 2019) – ein kostenfreies Online-Angebot der Kanzlei Heckmann.
Berechnen Sie schon jetzt unkompliziert und schnell Ihre persönliche Pfändungsfreigrenze mit dem Pfändungsrechner (gültig seit Juli 2019) – ein kostenfreies Online-Angebot der Kanzlei Heckmann.
Die ab Juli 2019 geltenden Pfändungsfreigrenzen und die Pfändungstabelle 2019-2021 wurde bereits vom BMJV veröffentlicht..
Am Dienstag den 22.01.2019 hat der Rechtsausschuss des EU-Parlaments (JURI-Ausschuss) die zukünftigen EU-Vorgaben für das Restschuldbefreiungsrecht verabschiedet. Das Insolvenzrecht wird demnach reformiert. Konkret wird das Restschuldbefreiungsverfahren für alle Unternehmer auf drei Jahre verkürzt. Die deutsche Insolvenzordnung (InsO) wird nun entsprechend angepasst.
Weitere Informationen finden Sie hier auf unserer Seite.