21. Mai 2021
Am heutigen Tag ist es soweit: Die neue Pfändungsfreigrenze 2021 wurde im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Die unpfändbaren Beträge nach § 850c ZPO erhöhen sich zum 1. Juli 2021 von 1.178,59€ auf 1.252,64€ monatlich. Die unpfändbaren Beträge haben sich bisher alle zwei Jahre zum Juli erhöht. Zuletzt wurde die Pfändungstabelle zum 01. Juli 2019 geändert. Die Pfändungstabelle 2019-2021 behält ihre Gültigkeit noch etwa etwa 6 Wochen lang.
Liegt Ihr Einkommen ab Juli 2021 unter dem Betrag von 1.252,64€, kann kein Anteil Ihres Gehalts vom Arbeitgeber einbehalten und an den Gläubiger abgeführt werden. Sind Sie gegenüber einer Person unterhaltsberechtigt, erhöht sich die Pfändungsfreigrenze ab Juli 2021 sogar auf 1.724,08€.
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