WIR ENTSCHULDEN SIE SCHNELL UND PROFESSIONELL

Egal ob Insolvenz oder Vergleich: Jedes Schuldenproblem hat eine Lösung!

Hinweis

Das kostenlose Beratungsgespräch mit dem Anwalt findet auf deutsch statt. Sollten Sie diese Sprache nicht sprechen, empfehlen wir Ihnen einen Übersetzer oder ein, der deutschen Sprache fähiges, Familienmitglied hinzuzuziehen.

Schon über 10.000 Mandanten wurden von uns erfolgreich entschuldet

Egal ob Vergleich oder Insolvenz (schuldenfrei in 3 Jahren): Tausende zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien!

Die Bewertungen sprechen für sich: Wir sind Die Kanzlei beim Thema Schulden und Vergleich:

Beratung persönlich beim Anwalt

Bei der Anwaltskanzlei Heckmann wird jeder Mandant persönlich vom Rechtsanwalt beraten. Zusätzlich steht Ihnen unser ganzes Team sowohl rechtlich als auch menschlich mit Rat und Tat zur Seite.

seit über 15 Jahren erfolgreich tätig

Nach mehr als 15 Jahren anwaltlicher Tätigkeit auf dem Gebiet des Insolvenzrechts, können Sie sich sicher sein, dass Sie mit Ihrem Schuldenproblem bei uns in guten Händen sind.

die neuesten Entwicklungen im Blick

Mit unserem gut ausgebildeten Team, sind wir im Hinblick auf die neuesten Entwicklungen innerhalb des Insolvenzrechts immer auf dem neuesten Stand und beraten Sie modern und jeder Lage angepasst mit dem Ziel Sie von Ihrer Schuldenlast restlos zu befreien.

Insolvenz oder Vergleich? – Diese Möglichkeiten gibt es:

Zur effektiven Bekämpfung Ihrer Schuldenlast stehen verschiedene rechtliche Mittel bereit.

  • Der Gläubigervergleich: Oft kann es sinnvoll sein, sich mit seinen Gläubigern über die Höhe der Schuldenlast zu vergleichen. Gerade, wenn man das dreijährige Verfahren der Insolvenz vermeiden möchte, bietet sich diese Lösungsmöglichkeit oft an. In einem solche Falle unterbreitet der Anwalt den Gläubigern des Schuldners ein Angebot zur Reduzierung der Schuldenlast auf einen für den Mandanten hinnehmbaren Prozentsatz der ursprünglichen Schuldensumme. Nach Begleichung der restlichen Schuldenhöhe ist der Mandant von seinen Verbindlichkeiten befreit. Ein solcher Vergleich kann entweder gerichtlich oder außergerichtlich erfolgen.
  • Die (Verbraucher)-Insolvenz: Hierbei handelt es sich um ein gesetzlich streng geregeltes Verfahren, an dessen Ende dem Schuldner durch sein zuständiges Insolvenzgericht die sogenannte „Restschuldbefreiung erteilt wird. Im Zuge dessen wird der Schuldner von all seinen Verbindlichkeiten (wie z.B. Mietschulden, ausstehende Kredite etc.) befreit. Das Verfahren dauert 3 Jahre. Innerhalb dieser Zeit unterliegen Sie den Regeln der Pfändung. Sollten Sie also über Vermögen (Immobilien, Wertpapiere, Bargeld etc.) verfügen, so kann dieses durch den Insolvenzverwalter unter Umständen gepfändet und zur Befriedigung Ihrer Gläubiger verwendet werden.

Gehen Sie jetzt den Schritt in ein neues schuldenfreies Leben (kostenloser Beratungstermin)

Jedes Schuldenproblem hat eine Lösung. Wir bei der Anwaltskanzlei Heckmann bieten Ihnen neben der professionellen Insolvenzeröffnung auch die Entschuldung mithilfe von Schuldenvergleichen an. In einem ersten Beratungsgespräch wird dabei im Vorfeld die bestmögliche Strategie erarbeitet, um Sie schnellstmöglich von Ihrer Schuldenlast zu befreien. Buchen Sie hier Ihren Termin: