Der Gerichtsvollzieher
Bei Ihnen hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt? Was ist jetzt zu tun?
Die Zwangsvollstreckung wird, soweit sie nicht den Gerichten per Gesetz zugewiesen ist, durch den Gerichtsvollzieher durchgeführt (§ 753 Abs. 1 ZPO).
Zum Beispiel kann der Gerichtsvollzieher im Rahmen einer Pfändung beweglicher Sachen wegen Geldforderungen durch Inbesitznahme einer Sache des Schuldners und anschließender Verwertung, z.B. durch öffentliche Versteigerung, sowie Erlösauskehr, die Befriedigung des Gläubigers erreichen.
Voraussetzungen für das Einschreiten des Gerichtsvollziehers
Die Geldforderung des Gläubigers stellt ein Gericht in einem Vollstreckungstitel fest. Ohne den Titel darf der Gerichtsvollzieher keine Handlungen vornehmen. Titel sind zum Beispiel Urteile der Gerichte, Vollstreckungsbescheide, oder auch notarielle Schuldanerkenntnisse.
Mit dem Titel kann der Gerichtsvollzieher die Forderung des Gläubigers im Wege der Zwangsvollstreckung beim Schuldner durchsetzen.
Was unter dem Begriff der Zwangsvollstreckung zu verstehen ist, Voraussetzungen und den Ablauf erfahren Sie hier!
Für die Zwangsvollstreckung gelten allgemein die Voraussetzungen: Titel, Klausel, Zustellung. Erst wenn diese Vorliegen, darf der Gerichtsvollzieher seine Arbeit aufnehmen. Der Titel wird zunächst zugestellt und erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist wird durch die Geschäftsstelle des Gerichts eine Vollstreckungsklausel auf eine Urteilsausfertigung aufgedruckt.
Mithilfe der Verbraucherinsolvenz können Vollstreckungshandlungen des Gerichtsvollziehers beendet werden
Wir helfen Ihnen im Wege der Restschuldbefreiung vollständig schuldenfrei zu werden. Nehmen Sie gern mit uns Kontakt auf und lassen sich von Rechtsanwalt Heckmann und seinem Team alles weitere persönlich erklären.
Wer ist der Gerichtsvollzieher? Was sind seine Handlungsmöglichkeiten?
Der Gerichtsvollzieher ist Beamter. Er unterliegt der Dienstaufsicht eines Vorgesetzten. Grundlegende Regelungen über seine Aufgaben und Befugnisse sind wie für jedes staatliche Organ in einer Dienstordnung geregelt. Die Befugnisse und Aufgaben der Gerichtsvollzieher werden durch die Landesjustizverwaltungen der Länder bestimmt (§ 154 GVG).
Hier finden Sie Gerichtsvollzieherordnungen und Geschäftsanweisungen für das Land Berlin!
Auf der Grundlage eines rechtskräftigen Vollstreckungstitels, kann der Gerichtsvollzieher beispielsweise die Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen in körperliche Sachen betreiben (§§ 808ff. ZPO) oder Herausgabe von Sachen (§ 883 Abs. 1 ZPO) erwirken. Er ist für die Abnahme der Vermögensauskunft zuständig (§§ 807, 802cff. ZPO) und hat eine Reihe von weiteren Aufgaben. Dazu gehören Regelbefugnisse (§§ 802a, 802b ZPO), Auskunftsrechte (§ 802l ZPO), Zustellung oder die Vornahme unvertretbarer Handlungen (§ 888 Abs. 1 ZPO).
Bei Ihnen hat sich der Gerichtsvollzieher angekündigt?
Wir helfen Ihnen weitere Vollstreckungsmaßnahmen durch Einleitung der Privatinsolvenz zu verhindern oder beenden. Sie haben Probleme mit Überschuldung? Rechtsanwalt Heckmann und sein Team helfen konkret bei einer Entschuldung durch Vergleich oder die Privatinsolvenz. Auch bei Pfändung oder drohender Pfändung stehen wir Ihnen rechtlich zur Seite. Wir helfen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Schuldnerberatung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren!
Der Erfolg gibt uns Recht!
Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändungsschutzkonto die Nummer 1 in Berlin!