Aktueller Gesetzesentwurf: Ab 1.10.2020 nur noch Dreijahresverfahren
Das ganze Insolvenzverfahren in 3 Jahren.
Die Bundesregierung hat soeben beschlossen,. dass ab dem 01. Oktober 2020 die Dauer des Restschuldbefreiungsverfahrens auf drei Jahre verkürzt wird. Alle Schuldner, die ab dem 01.10.2020 einen Insolvenzantrag stellen, werden demnach unabhängig von einer Quotenzahlung nach drei Jahren Restschuldbefreiung erhalten.
Bereits der erste Gesetzesentwurf zur Erfüllung der Vorgaben der Richtlinie (EU) 2019/1023 über Restrukturierung und Insolvenz sah vor, dass ab dem 17.12.2019 das Insolvenzverfahren sukzessiv verkürzt wird. Alle Verfahren, die seit dem 17.12.2019 beantragt wurden, sollen demnach im Sommer 2025 enden. Dieser Entwurf ist in die heutige Beschlussfassung so eingearbeitet, dass bei Insolvenz-Antragsstellungen bis zum 30.09.2020 diese Verkürzung des vorherigen Gesetzsntwurfes greift. Das z.B. im August 2020 beantragte Insolvenzverfahren dauert demnach 58 Monate, das im Oktober beantragte Verfahren wird 36 Monate dauern – wenn der heute beschlossene Entwurf der Bundesregierung in Gesetzeskraft erwächst. Allerdings wird die Insolvenzordnung (InsO) auch verschärft; zum Einen sind Schenkugen und Lottogewinne in der Wohlverhaltensphase nicht mehr frei, zum anderen erhöht sich die Sperrzeit für eine weitere Insolvenzbeantragung auf 11 Jahre. Auch soll eine neue Verschuldung in der Wohlverhaltensphase die Restschuldbefreiung ausschließen.
Das bedeutet, dass eine betroffene verschuldete Person sich gut überlegen sollte, ob eine Insolvenz jetzt beantragt werden soll – oder ob mit der Beantragunng bis zum 01.10.2020 abgewartet wird. Schuldner sollten gut abwägen.
Rechtsanwalt Heckmann und sein Team helfen Betroffenen bei der Abwägung und begleiten auf dem Weg in die Schuldenfreiheit.
In diesem Zusammenhang können wir Ihnen den rbb-Beitrag der Sendung zibb mit Rechtsanwalt Jan Heckmann vom 2.7.2020 empfehlen.
Haben Sie Fragen zur 3 Jahre Insolvenz?
Haben Sie Fragen zum Thema „Insolvenzverfahren in 3 Jahren“? Rechtsanwalt Jan Heckmann und seine Kanzlei für Insolvenzrecht bietet Ihnen kompetente Schuldnerberatung zum fairen Preis. Kontaktieren Sie uns telefonisch (030 – 4050 4030) oder über unser Kontaktformular. Bis jetzt haben wir immer eine zufriedenstellende Lösung für jedes komplizierte Schuldenproblem gefunden.
Mehr Informationen über Rechtsanwalt Heckmann und seine Kanzlei für Insolvenzrecht finden Sie hier.
Der Erfolg gibt uns Recht!
Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändungsschutzkonto die Nummer 1 in Berlin!