Die Pfändungsfreigrenze 2025
Was ist der Zweck der Freigrenze? Wie berechnet sich die Pfändungsfreigrenze 2025-2026?
Zur Sicherung des Existenzminimums legt der Gesetzgeber die Pfändungsfreigrenze fest. Bei einer Kontopfändung / Lohnpfändung oder Privatinsolvenz wird dieser Freibetrag jeder natürlichen Person zugesichert. Ab dem 1. Juli 2024 bis zum 30. Juni 2025 liegt die Pfändungsfreigrenze 2025 bei 1.491,75 €.
Beispiel
Zur Tilgung von nicht bezahlten Schulden kann sich ein Gläubiger im Rahmen der Lohnpfändung an den Arbeitgeber des Schuldners wenden, um dessen Gehalt zu pfänden. Die Pfändungsfreigrenze gibt vor, bis zu welchem Betrag der Lohn vom Gläubiger gepfändet werden kann. Der unpfändbare Teil des Gehalts wird weiterhin an den Arbeitnehmer ausgezahlt.
Wie berechnet sich die Pfändungsfreigrenze?
Die Pfändungsfreigrenze 2025 wird durch den Basisfreibetrag bestimmt, zuzüglich etwaiger Freibeträgen aus der Pfändungstabelle 2025 (§ 850c Abs. 1 ZPO). Diese variiert je nach den Lebensumständen des Schuldners und den unterhaltsberechtigten Personen vgl. § 850c Abs. 2 ZPO. So wird die Existenz der Angehörigen des Schuldners gesichert. Der Basisfreibetrag bestimmt sich gemäß § 850c ZPO aus der aktuellen Pfändungstabelle. Dieser wurde bis 2021 alle zwei Jahre der allgemeinen wirtschaftlichen Situationen angepasst. Seit 2002 erfolgt eine jährliche Erhöhung der Beträge.
Pfändungsfreigrenze – Abhängigkeit von der Höhe des Einkommens
Liegt das Nettoeinkommen oberhalb der Pfändungsfreigrenze ist dieser bis zu dem Betrag pfändbar, der in der Pfändungstabelle angegeben ist, vgl. 850c Abs. 3 ZPO. Ist die Person wiederum unterhaltspflichtig, steigt die Freigrenze und es könnte sein, dass kein pfändbares Einkommen bleibt.
Die Progression beschreibt den Zusammenhang zwischen steigendem Einkommen und höherer Pfändungsfreigrenze. Überschüssiges Einkommen über dem Basisfreibetrag ist nur zu einem Teil pfändbar, es wird also nicht maßlos der komplette überschüssige Lohn gepfändet. Ohne Unterhaltspflichten bleiben 30 % unpfändbar, mit einer unterhaltsberechtigten Person 50 %, und für jede weitere Person 10 % mehr. Bei fünf Unterhaltsberechtigten bleiben bis zu 80 % des Überschusses unpfändbar.
Beispiele zu Pfändungsfreigrenzen bei unterschiedlich hohem Arbeitseinkommen
Darstellung anhand der Pfändungstabelle 2025 (2024-2025)
Gehalt von 2.080,-€ netto monatlich
Gehalt von 3.350,-€ netto monatlich
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