Rückforderung durch Insolvenzverwalter oder Klagen des Insolvenzverwalters
– mit uns erfolgreich abwehren!
Wir setzen uns für Sie gegen Rückforderungen des Insolvenzverwalters und Klagen von Insolvenzverwaltern erfolgreich zur Wehr. Im Folgenden erklären wir Ihnen welche Situationen eine solche Rückforderung durch den Insolvenzverwalter begründen können.
Das Team der Anwaltskanzlei Heckmann steht Ihnen mit Erfahrung und Kompetenz zur Seite. Herr Rechtsanwalt Heckmann als bestellter Insolvenzverwalter weiß, mit welchen Methoden Anfechtungsansprüche, Ansprüche aus Geschäftsführerhaftung und die Ansprüche auf Rückgewähr der Stammeinlage und weitere Ansprüche geltend gemacht werden.
Wissen Sie bereits, dass Sie auf fachanwaltliche Hilfe angewiesen sind:
Forderungen durch Insolvenzverwalter können unterschiedlichste Gründe haben. Meist will der Insolvenzverwalter einen Zahlungsanspruch durchsetzen oder einen vor der Insolvenz aus der Masse gelangten Gegenstand “zurück” holen. Ob Gehalt, Abfindung, Miete, Steuern, Ausschüttungen oder Stammeinlage, die Rückforderung hat ihren Grund in aller Regel im Insolvenzrecht und/oder dem Gesellschaftsrecht. Gegenstand der Rückforderung können u.a. sein Immobilien, Gesellschaftsanteile, Forderungen sowie sonstige Vermögensgegenstände. Für die Rückforderung müssen je nach Art des Forderungsgegenstandes verschiedene Voraussetzungen vorliegen.
Geschäftsführer – Haftung – Insolvenz – Anfechtung – Stammeinlage – Ausschüttung
Betroffene der “Rückforderung” durch einen Insolvenzverwalter sind meist Geschäftsführer einer GmbH oder anderer Gesellschaften (Geschäftsführerhaftung), ehemalige Gläubiger (Insolvenzanfechtung) oder Gesellschafter einer insolventen Gesellschaft (Stammeinlage oder Ausschüttungen). Die Rückforderung kann der Insolvenzverwalter gegen die Betroffenen unter Umständen bis zu 10 Jahre (§ 133 InsO) betreiben.
Schreiben vom Insolvenzverwalter kommt häufig überraschend
Liegt ein Schreiben vom Insolvenzverwalter in der Post, ist die Verblüffung meist groß. Nicht selten wissen Schuldner einer Insolvenzanfechtung nicht, dass über das Vermögen ihres ehemaligen Vertragspartners ein Insolvenzverfahren eröffnet wurde. Der Rückgriff des Insolvenzverwalters erfolgt für sie deshalb überraschend. Nehmen Sie jetzt Kontakt mit unserem Team auf, um als Betroffener Hilfe durch einen erfahrenen Rechtsanwalt zu erhalten!
Die Klage des Insolvenzverwalters verstößt gegen Ihr Gerechtigkeitsempfinden?
Der Gedanke hinter den Anfechtungsregeln der Insolvenzordnung ist die Gleichbehandlung aller Gläubiger. Das Vermögen des Schuldners soll gleichmäßig an alle Gläubiger verteilt werden. Dadurch soll eine Benachteiligung einzelner Gläubiger verhindert werden. Einzelne Gläubiger sollen nicht dadurch profitieren, dass sie vom Schuldner bevorzugt behandelt wurden. Für die Gleichbehandlung aller Insolvenzgläubiger zu sorgen, ist die Aufgabe des Insolvenzverwalters. Die Anfechtungsregeln der Insolvenzordnung (§ 129 InsO) sind das Instrument des Insolvenzverwalters, um die Bevorzugung einzelner Gläubiger durch den Schuldner rückgängig zu machen. Dieses Vorgehen entspricht also dem geltenden Recht, trotzdem es in manchen Situationen nicht dem Gerechtigkeitsempfinden des Einzelnen entsprechen mag.
Kenntnis von der drohenden Insolvenz des Schuldners
Wenn der Insolvenzverwalter Anfechtungsansprüche gegen Sie erhebt, geht er in der Regel davon aus, dass Sie von der (drohenden) Zahlungsunfähigkeit des Schuldners wussten und unterstellt Ihnen eine solche Kenntnis. In dieser Situation ist schnelle und kompetente Hilfe gefragt. Denn der Insolvenzverwalter wird es nicht bei einer Aufforderung zur Zahlung bewenden lassen. Er wird Sie früher oder später verklagen, wenn Sie auf seine Forderung nicht reagieren. Sie sollten deshalb nach Erhalt der Forderung des Insolvenzverwalters umgehend damit beginnen, sich auf die erfolgreiche Abwehr der gegen Sie erhobenen Forderungen vorzubereiten. Wir unterstützen Sie dabei und entwickeln mit Ihnen gemeinsam eine Verteidigungsstrategie.
Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie ohne anwaltliche Unterstützung an Ihrer Seite mit dem Insolvenzverwalter in Kontakt treten. Wenn Sie sich ihm gegenüber äußern, kann es passieren, dass Sie ihm unwissentlich Informationen geben, die ihm die Durchsetzung von Ansprüchen gegen Sie erleichtert oder gar erst möglich macht.
Anwaltskanzlei Heckmann ist spezialisiert und hilft Betroffenen, die sich gegen Rückforderungen durch Insolvenzverwalter wehren müssen
Unsere Kanzlei ist auf insolvenzrechtliche Fragestellungen jeglicher Art spezialisiert und hat bereits in vielen Fällen erfolgreich Forderungen von Insolvenzverwaltern abgewehrt. Insbesondere die bundesweite gerichtliche Vertretung von Betroffenen gehört zu unserer Kernkompetenz. Dabei kann auf die langjährige einschlägige Erfahrung der befassten Rechtsanwälte mit der Führung gerichtlicher Prozesse zurückgegriffen werden.
Damit wir Ihnen helfen können, benötigen wir zunächst das/die Schreiben des Insolvenzverwalters. Hieraus ergibt sich für uns, welche Unterlagen wir von Ihnen darüber hinaus benötigen, um die Sach- und Rechtslage umfassend bewerten zu können. Im Anschluss erläutern wir Ihnen Ihre Erfolgschancen und finden auf dieser Basis die für Sie beste Lösung.
Ansprechpartner, für Rückforderungen durch Insolvenzverwalter, ist Ihr Anwalt!
Wir legen großen Wert auf den persönlichen Kontakt mit unseren Mandanten. Denn wir sind uns darüber im Klaren, dass die Forderung des Insolvenzverwalters für Sie existenzbedrohend sein kann. Für die Beantwortung Ihrer Fragen steht Ihnen der sachbearbeitende Rechtsanwalt deshalb selbstverständlich telefonisch, per Videotelefonie oder vor Ort in einem der Berliner Büros zur Verfügung.
Haben Sie ein Schreiben vom Insolvenzverwalter erhalten oder sind Geschäftsführer einer insolventen Gesellschaft? Sind Sie von einer Rückforderung durch Insolvenzverwalter betroffen?
Vereinbaren Sie einen Termin und übersenden uns entsprechende Schreiben und wir versprechen eine kompetente Betreuung durch einen erfahrenen Rechtsanwalt aus unserem Team. Rechtsanwalt Jan Heckmann und sein Team helfen Ihnen – deutschlandweit – gleichgültig, ob Sie in Berlin wohnhaft sind oder eine Schuldnerberatung in Stuttgart oder München wünschen. Gemeinsam finden wir eine Lösung für Ihr Problem! Unter 03040504030 sind wir für Sie während unserer Öffnungszeiten (mo.-do. 9-17 Uhr, fr. bis 16 Uhr) erreichbar! Nutzen Sie gern auch unser Online Terminauswahltool, um einen Termin zu vereinbaren! Wir als erfahrene Insolvenzrechtskanzlei würden uns freuen, Ihnen zur Seite stehen und Sie vertreten zu dürfen.
Der Erfolg gibt uns Recht!
Hunderte zufriedene Kunden konnten wir bereits von ihrer Schuldenlast befreien! Die Bewertungen sprechen für sich: Anwaltskanzlei Heckmann ist beim Thema Insolvenzvergleich, Entschuldung und Pfändungsschutzkonto die Nummer 1 in Berlin!