Die Stromsperrandrohung
Droht Ihnen eine Stromsperre, weil Sie Ihre Schulden beim Anbieter nicht gezahlt haben?
Was Sind Primärschulden?
Besonders heikel sind sogenannte Primärschulden. Diese sind vor allen anderen Schulden zu bedienen, da sie unmittelbar das Existenzminimum des Schuldners und ggf. auch seiner Angehörigen gefährden. Es handelt sich dabei beispielsweise um Mietschulden der aktuell bewohnten Wohnung, Energieschulden (Gas, z.B. GASAG, Strom, z.B. Vattenfall) oder Schulden beim Telefon – und Internetanbieter.
Energieschulden sind Primärschulden, diese sind vor allen anderen Schulden zu bedienen.
Folge des Verzugs der Zahlung der Miete kann dieKündigung des Mietvertrages sein. Können Sie ihre Telefon- und Internetrechnung nicht bezahlen wird der Anbieter die Leitung sperren. Auf eine Stromsperrandrohung folgt das Abschalten des Stroms.
Wann droht eine Stromsperre?
Sofern Energierschulden nicht ausgeglichen werden, bzw. nicht ausgeglichen werden können, kommt es nach der Stromsperrandrohung zur Stromsperre durch den Energieversorger. Das bedeutet, der Stromzufluss wird am Zähler abgeschalten und Sie sitzen im Dunkeln. Dies stellt eine den Verbraucher stark belastende Maßnahme da, die aber von Energieunternehmen vermehrt ergriffen wird.
Die Stromsperre ist in § 19 StromGVV (Stromgrundversorgungsverordnung) geregelt. Die Stromsperre erfolgt nur, wenn Zahlungsverzug oder eine anderen Zuwiderhandlung erfolgt ist. Sie muss verhältnismäßig, d.h. geeignet, erforderlich und angemessen sein und angedroht, sowie angekündigt werden.
Im Fall von einer schwerwiegenden Erkrankung des Betroffen kann die Stromsperre unzulässig sein.
Schutz gegen die Stromsperrandrohung
- Vor der Stromsperrung
- Sie können eine Abzahlungsvereinbarung mit Ihrem Energieversorger treffen.
- Sollte keine Vereinbarung über eine Ratenzahlung getroffen werden können, stellt der Energieversorger mit der Stromsperrandrohung eine Ablehnungsbescheinigung aus. Mit dieser kann der Schuldner zum JobCenter gehen und unter Vorlage der Bescheinigung ein Darlehen für die Stromrechnung beantragen.
- Nach der Stromsperrung
- Die Stromsperre kann durch Bezahlung der Schulden und Sperrgebühren beseitigt werden.
- Auch durch Einleitung der Privatinsolvenz werden die Schulden beseitigt.
Grenze für eine Abzahlungsvereinbarung
Bei Vattenfall in Berlin wird beispielsweise aus hiesiger Erfahrung unter einem Rückstandsbetrag von 180,00 € keine Ratenvereinbarung akzeptiert – zumindest nicht durch das Callcenter. Es kann daher sinnvoll sein, die Schulden zu erhöhen, um eine Abzahlungsvereinbarung schließen zu können. Sofern man also den eigenen Zählerstand im Auge hat und mit einer Nachzahlung rechnet, kann es sinnvoll sein, die letzte Zahlung im Abrechnungszeitraum nicht zu bezahlen. Dann erhöht sich der Rückstand und eine Vereinbarung kann geschlossen werden. Vattenfall wird dann die Ratenzahlung zulassen ohne eine Stromsperrandrohung auszusprechen.
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