Umschuldung
Kredit umschulden? Wann lohnt sich eine Umschuldung? Umschuldungen welcher Kredite sind möglich?
Möchten sie Kredite umschulden bzw. haben dies bereits erfolgreich getan und im folgenden aber festgestellt die Raten für das Darlehen sind doch zu viel? Die Umschuldung ist nur ein Weg, um mit ihren Schulden umzugehen.
Umschuldung – Was sind Umschuldungen und wie funktionieren sie?
Wollen Sie einen Kredit umschulden, bedeutet dies dass ein neues Darlehen (§ 488 BGB) aufgenommen wird, um die Restschuld, Zinsen und Vorfälligkeitsentschädigung für einen laufenden Kredit auf einmal zu bezahlen. Dies ist jederzeit möglich, soweit ein Kündigungsgrund vorliegt und innerhalb der Kündigungsfrist das laufende Darlehen abgelöst wird (§§ 489, 490 BGB). Die Gründe für eine Umschuldung können vielfältig sein. Genaueres dazu lesen Sie weiter unten in diesem Beitrag!
Die Umschuldung erfolgt im wesentlichen in vier Schritten.
- Zunächst sucht sich der Kreditnehmer einen Umschuldungskredit aus.
- Dann prüft und vergleicht er die Kreditbedingungen mit denen des laufenden Kredits. So stellt er fest, ob die Umschuldung vorteilhaft wäre.
- Ist der Umschuldungskredit vorteilhaft, schließt er einen Darlehensvertrags mit der Bank.
- Dann erst kündigt er den laufenden Kredit und tilgt seine Schuld. Die Bank bei der ein Umschuldungskredit beantragt wurde übernimmt die Tilgung für den Kreditnehmer, soweit dieser eine Vollmacht erteilt hat.
Gute Gründe für eine Umschuldung
In einigen Schuldensituationen sprechen gute Gründe für eine Umschuldung. Nicht immer bringt diese jedoch die erwartete Entlastung oder wird von der kreditgebenden Bank bewilligt.
Nutzung der anhaltenden Niedrigzinsphase
Bei älteren Krediten können Einsparungen durch eine Umschuldung erreicht werden. Möchten Sie ihren Kredit umschulden, kann bei der Aufnahme des neuen Darlehens eine überflüssige Restschuldenversicherung beendet werden. Zudem ist es möglich bei Abschluss eines neuen Kreditvertrags die anhaltende Niedrigzinsphase zum eigenen Vorteil zu nutzen. So kann der Kreditnehmer für einen neuen Kredit weniger Zinsen zahlen und dadurch sinkt die Höhe der monatlichen Raten oder trotz der gleichbleibenden Höhe der Monatsraten, kann eine geringere Laufzeit vereinbart werden. Je größer der Zinsunterschied bei der Umschuldung, desto mehr spart der Schuldner.
Die Umschuldung dient der Übersichtlichkeit
Die Umschuldung kann zudem auch der Übersichtlichkeit dienen. Vor allem bei der Aufnahme mehrerer Ratenkredite kann der Schuldner schnell in die Schuldenfalle treten. Unseren Beitrag zu Ratenzahlungen lesen Sie hier! Der Umschuldungskredit fasst alle einzelnen Verpflichtungen in einer zusammen. Zudem kann der Schuldner die Laufzeit verändern und die Kreditsumme erhöhen.
Vorteile lassen sich genau beziffern
Laufen mehrere Kredite muss der Kreditnehmer Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung (§ 502 BGB) aller einzelnen Kredite addieren. Erst dann lässt sich sagen welche Höhe die neue Darlehenssumme betragen muss, um alle Kosten zu tilgen. Nachdem die Kosten addiert wurden zeigt sich auch erst, ob eine Umschuldung der Kredite wirklich einen finanziellen Vorteil bringt.
Keine Abschlussgebühren bei Umschuldungen
In seinem Urteil v. 10. September 2019 hat der BGH entschieden, dass Banken für die Umschuldung keine zusätzliche Abschlussgebühr erheben dürfen. Im zugrundeliegenden Sachverhalt klagte der Verbraucherverband gegen die Sparkasse. Diese erhob für einen Kreditnehmer eines Immobilienkredit eine Gebühr von 100,- EUR bei der Umschuldung.
„Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen einer Sparkasse enthaltene Bestimmung
„4. Sonstige Kredite
4.8 Sonstige Entgelte
…
Bearbeitungsentgelt für Treuhandaufträge Ablösung Kundendarlehen
100,00 €“
unterliegt nach § 307 Abs. 3 Satz 1 BGB der richterlichen Inhaltskontrolle und ist im
Verkehr mit Verbrauchern gemäß § 307 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 BGB unwirksam“
Vorfälligkeitsentschäigung und Kreditumschuldungen gehen Hand in Hand
Die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung ist abhängig von der Art des Kredits und dessen Restlaufzeit. Bei einem Ratenkredit der noch mehr als ein Jahr Restlaufzeit hat, darf diese maximal 1% betragen. Ab unter einem Jahr Restlaufzeit ist die Höhe der Vorfälligkeitsentschädigung auf 0.5% begrenzt.
Kann man jeden Kredit umschulden?
Grundsätzlich kann jeder Kredit umgeschuldet werden. Laufen mehrere Kredite muss der Kreditnehmer Restschuld und Vorfälligkeitsentschädigung aller einzelnen Kredite addieren. Erst dann lässt sich sagen welche Höhe die neue Darlehenssumme betragen muss, um alle Kosten zu tilgen. Nachdem die Kosten addiert wurden zeigt sich auch erst, ob eine Umschuldung der Kredite wirklich einen finanziellen Vorteil bringt.
Hohe Zinsen haben häufig Dispokredite, Ratenkredite oder Kreditkartenkredite. Diese kann man aber jederzeit umschulden. Eine Vorfälligkeitsentschädigung und besondere Kündigungsfristen sind hier nicht zu beachten.
Bei Immobilienkrediten ist eine Umschuldung jederzeit möglich. Allerdings kann diese sehr teuer werden. Die Banken sind innerhalb der Zinsbindungsfrist nicht in der Höhe ihrer Vorfälligkeitsentschädigung beschränkt. Eine Umschuldung von Krediten im Immobilienbereich empfiehlt sich daher erst nach einer Laufzeit von 10 Jahren.
Bei der Umschuldung von Darlehen die im Rahmen eines Autokauf eingegangen wurden, ist ebenfalls jederzeit möglich. Oft hat die Bank bei der Zustimmung zum Darlehensvertrag (§ 488 BGB) das Auto als Sicherheit verlangt. Dann behält sie bis zur Ablösung der Kreditsumme den Kfz-Brief (Zulassungsbescheinigung Teil II) als Pfand. Ist die Summe durch den Umschuldungskredit vollständig bezahlt, kann der Brief heraus verlangt werden.
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