Unseriöse Schuldnerberatung und seriöse Schuldenberater
Wie soll es einem Schuldner möglich sein die seriöse von der unseriösen Schuldnerberatung zu unterscheiden?
Der Weg zum Schuldenberater führt nicht selten über eine der zahlreichen Suchmaschienen im Internet. Dort finden Sie sowohl seriöse, als auch unseriöse Schuldnerberatungen. Welche Arten von Schuldnerberatung gibt es und worauf müssen Sie bei der Auswahl eines seriösen Schuldenberaters achten? Hinweise und Erfahrungsberichte finden Sie in diesem Beitrag.
Sollten Sie sich bereits für die anwaltliche Schuldnerberatung entschieden haben, können Sie mit dem nächsten Klick bei uns einen Termin vereinbaren.
Öffentliche Schuldnerberatung
Bei der öffentlichen Schuldnerberatung hilft dem Schuldner eine durch Gelder der Allgemeinheit finanzierte Stelle. Diese versuchen die Schuldensituation bestmöglich in Zusammenarbeit mit der betroffenen Person zu bewältigen. Vor- und Nachteile dieser Möglichkeit erfahren sie hier!
Anwaltliche Schuldnerberatung
Bei der anwaltlichen Entschuldung wird mit Ihnen durch einen erfahrenen, auf die Schuldenbereinigung spezialisierten Rechtsanwalt, eine individuelle Lösungsstrategie erarbeitet. Rechtsanwalt Jan Heckmann betreut Sie dabei persönlich. Ziel ist es immer Sie von Ihren Schulden möglichst umfangreich, zielgerichtet und zufriedenstellend zu befreien. Mehr erfahren Sie hier!
Online Schuldnerberatung
Die online Schuldnerberatung kann sowohl durch einen Anwalt oder eine öffentliche Stelle erfolgen. Sie birgt jedoch auch das Risiko durch eine nicht qualifizierte Person durchgeführt zu werden und schlussendlich nur neue Kosten zu verursachen. Rechtsanwalt Heckmann als gesetzlich qualifizierte Person selbst hat daher eine in seinen Augen seriöse Online-Schuldnerberatung gegründet, das Portal Privatinsolvenz.online. Vorteilhaft sind die geringen Kosten, nachteilig ist, dass einen kein stets erreichbarer, persönlicher Ansprechpartner begleitet, sondern eben das System. Wer selbst mit anpackt und sich seinen Berater sparen will, der ist hier richtig.
Unseriöse Schuldnerberatung
Die seriöse Schuldnerberatung stellt immer auch eine Rechtsdienstleistung dar. Hilft der unseriöse Schuldenberater Ihnen lediglich dabei Schulden zu verwalten und nimmt keine rechtlich erheblichen Handlungen vor, stellt dies ein 1. Warnzeichen dar. Im Folgenden erfahren Sie, wie die unseriöse Schuldnerberatung von einem seriösen Schuldenberater abgegrenzt werden kann.
Merkmale seriöser Schuldnerberatung
Wir haben für Sie einige Merkmale herausgearbeitet anhand derer jeder Schuldner bestimmen kann, ob er an einen unseriösen Schuldenberater gelangt ist. Achten Sie darauf, trotz der prekären Schuldensituation nicht übereilt in eine Vertragsbeziehung zu stolpern, die Sie am Ende nur finanziell belastet ohne die Situation zu verbessern.
Sie werden in einem 1. Gespräch zur Unterschrift eines Beratungsvertrages gedrängt.
Nicht selten bietet der unseriöse Schuldenberater Ihnen eine kostenlose Erstberatung an. Dabei wird mit dem Schuldner jedoch nicht wirklich ein Beratungsgespräch geführt, sondern dieser wird vom Anbietenden bedrängt einen Vertrag zu unterzeichnen. Auf dessen Grundlage verlangt der Berater dann Geld. Hat der Schuldner diesem seine originalen Schriftstücke hinterlassen (z.B. Verträge mit Gläubigern) dann nutzt er diese, um seine „Gebühr“ zu erpressen. Der Schuldner hat ohne die Unterlagen keine Möglichkeit eine Entschuldung anderweitig zu erwirken. Daher sollten Sie dem Schuldenberater nur Kopien überlassen.
Bei einer seriösen Schuldnerberatung ist ein Gespräch in Geschäftsräumen möglich.
Ein Anzeichen für eine unseriöse Schuldnerberatung stellt der Hausbesuch dar. Aber auch ein persönliches Gespräch, dass anderswo außerhalb von Geschäftsräumen stattfindet sollte Sie beunruhigen. Der seriöse Schuldenberater wird Sie in aller Regel, in seine Geschäftsräume bitten und vor der Vertragsunterzeichnung eine angemessene Bedenkzeit einräumen. Die Angebotenen Leistungen sollten zudem neben Verwaltungstätigkeiten auch rechtserhebliche Handlungen umfassen.
Unseriöse Schuldnerberatung durch Angebot kostenfreier Soforthilfe.
Unabhängig davon, ob der Schuldner die anwaltliche oder öffentliche Schuldnerberatung in Anspruch nimmt. Jede Dienstleistung kostet Geld. Letztere wird lediglich durch den Staat finanziert. Die Schuldenbereinigung braucht zudem Zeit. Sowohl die Verhandlung eines Gläubigervergleichs als auch ein gerichtlicher Vergleich und erst Recht die Privatinsolvenz, erfolgen nicht über Nacht.
Das Angebot bei einer seriösen Schuldnerberatung sollte beinhalten:
- (soweit sinnvoll) Aushandlung eines Gläubigervergleichs,
- notwendige Kontaktaufnahme mit den Gläubigern,
- Schuldenbereinigung nach §§ 305ff. InsO,
- umfassende Forderungsaufstellung,
- Abfragen der Stellung des Schuldners in den relevanten Auskunfteien,
- Bescheinigung nach § 305 InsO und
- ggf. Stellung des Insolvenzantrags.
Der Schuldenberater ist auf die Zusammenarbeit mit einem Rechtsanwalt angewiesen.
Eine unseriöse Schuldenberatung liegt meist dann vor, wenn der Berater eine Bescheinigung nach § 305 InsO nicht selbst ausstellen kann. Für den Schuldner kommt es dann zur doppelten finanziellen Belastung. Er muss nicht nur den Berater, sondern auch noch das Anwaltshonorar bezahlen. Ein seriöser Schuldenberater kann die Schuldenbereinigung selbst vollständig durchführen.
Nachweis anerkannte Person oder Stelle im Sinne von § 305 InsO.
Die Bezeichnungen Schuldenberater, Finanzberater und Sanierungsfachmann sind frei gebräuchlich. Nur staatlich anerkannte Stellen können jedoch die Privatinsolvenz durchführen und beantragen und eine Bescheinigung nach § 305 InsO ausstellen. Neben Steuerberatern und Rechtsanwälten, denen diese Qualifikation kraft Gesetz zukommt, zählen dazu auch die öffentlichen Schuldnerberatungen. Nur sie haben die erforderliche Rechtsdienstleistungsbefugnis. Schuldnerberatung heißt Rechtsberatung. Wann eine Stelle oder Person als geeignet angesehen wird, ergibt sich aus den jeweiligen Ausführungsgesetzen der Länder (vgl. AGInsO Berlin).
Der Rechtsanwalt ist in besonderem Maße zur Schuldnerberatung qualifiziert. Denn neben dem Zwangsvollstreckungsverfahren oder Mahnverfahren, in welchem sich der Schuldner bei Beginn der Beratung oftmals bereits befindet. Hat er auch die nötigen Rechtskenntnisse, um bestehende Forderungen zu prüfen. Er kennt sich mit den möglichen Rechtsschutzmöglichkeiten aus und kann Rechtsbehelfe bei Gericht beantragen.
Ausschließlich online Beratung möglich.
Wird dem Schuldner ausschließlich eine online Schuldnerberatung angeboten, kann kein Insolvenzverfahren eingeleitet werden. Nach der Rechtsprechung ist ein persönliches Gespräch mit dem Schuldenberater erforderlich. (AG Göttingen, Beschluss v. 20.4.16 -74 IK 74/16; AG Potsdam, Beschluss v. 19.2.15 – 35 IK 1239/14; AG Düsseldorf, Beschluss v. 3.2.15 – 513 IK 233/14).
Das Insolvenzverfahren wird als unmöglicher Ausweg aus der Schuldensituation dargestellt.
Fragen sollten sich bei Ihnen zudem auftun, wenn ihr Schuldenberater die Privatinsolvenz als Falle darstellt. Nur ein unseriöser Schuldenberater ist mangels der Antragsbefugnis nicht zur vollständigen Schuldenbereinigung befähigt. Er kann weder die Privat– oder Regelinsolvenz für sie einleiten, noch durchführen.
Kurzübersicht: Indikatoren unseriöse Schuldnerberatung
Weitere Hinweise bei der Inanspruchnahme einer unseriösen Schuldnerberatung
Neben den bereits genannten Indikatoren für eine unseriöse Schuldnerberatung, können weitere Informationen einen Schuldner schützen.
Bei der Kostenaufstellung für eine Schuldenbereinigung oder Beratung ist darauf zu achten, dass klar wird welche Zahlung für welche Leistung beanschlagt wird. Insbesondere wenn der Berater ein extra Honorar für einen Anwalt verlangt oder die Kostenaufstellung nicht erkennen lässt welche Leistungen an ihn, in welcher Höhe und über welchen Zeitraum erfolgen, ist Vorsicht geboten. Manchmal fordern unseriöse Schuldenberater Geld ein, um einen Gläubigervergleich durchzuführen, behalten dieses am Ende jedoch für den eigenen Verwaltungsaufwand ein.
Ein Anwalt ist zudem verpflichtet den Schuldner darauf hinzuweisen, wenn er nach seiner finanziellen Situation nicht in der Lage sein wird das Anwaltshonorar zu stemmen. Er ist zum Hinweis auf die Möglichkeit der Beratungshilfe oder öffentlichen Schuldnerberatung verpflichtet. Im Gegensatz dazu trifft den kommerziellen Schuldenberater eine solche Pflicht nicht.
Suchen Sie einen anwaltlichen Schuldenberater auf, der Ihnen bei der Bewältigung Ihrer Schulden hilft und lassen Betrügern keinen Spielraum!
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